Sozialgeld steht jeden nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige zu.
Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und die entsprechenden Bedingungen erfüllen.
Zu der normalen Leistung gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen.
Kosten der Unterkunft werden grundsätzlich als Geldleistung erbracht.
Mandy Talarowsky - Ihr Expertenteam für außergewöhnliche Perspektiven -