Erlaubnisse
Jeder deutsche Bundesbürger darf sich in Deutschland frei aufhalten und ein Gewerbe gründen (Niederlassungsfreiheit).
Sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, besteht in Deutschland Gewerbefreiheit.
Für bestimmte Handwerkstätigkeiten und in Branchen wie dem Transportwesen, dem Bewachungsgewerbe und der Versicherungsvermittlung gibt es jedoch Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Selbstständigkeit.
Businessplan
Nichts geht ohne Plan.
Voraussetzung für Ihren unternehmerischen Erfolg ist, dass Sie Ihre Gründung sorgfältig vorbereiten.
Darunter versteht man eine übersichtliche und ausführliche Darstellung der Aktivitäten und Ziele des künftigen Unternehmens.
Zu einem Businessplan gehören zum Beispiel die Beschreibung der Geschäftsidee, die Marktanalyse, die Finanzplanung und die Darstellung von Chancen und Risiken.
Gründerzuschuss
Diese Förderung können Sie erhalten, wenn Sie eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden.
Eine Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld II.
Unternehmensführung
Die ganze Vorbereitung ersetz nicht die Arbeit vor Ort.
Daher sind wir für Sie im Tagesablauf vor Ort und helfen Ihnen, bei der Rechtsform, bei Verträgen im Geschäftsleben, bei der Organisation Ihrer Unterlagen und weitere geschäftsbezogene Vorgänge.