Lastenzuschuss
Als Lastenzuschuss wird das Wohngeld bezeichnet, das Eigentümer beantragen können.
Er dient ebenso wie der Mietzuschuss dazu, dass die Eigentümer wirtschaftlich abgesichert werden, um angemessen sowie familiengerecht wohnen zu können.
Elterngeld
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.
Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Kindergeld
Kindergeld wird vom Geburtsmonat gewährt.
Zur Beantragung benötigen Sie die Steuer-Identifikationsnummer.
Eine rückwirkende Zahlung ist nur bis zu 6 Monate möglich.
Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt der Anspruch über den Dienstheer.
Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfrist erhalten abhängig Beschäftigte Frauen Unterstützung.
Mit dem Arbeitgeberzuschuss ersetzt dieses das bisherige monatliche Einkommen fast vollständig.
Jedoch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es besteht ein Arbeitsverhältnis.
- Das Arbeitsverhältnis wurde während der
Schwangerschaft zulässig gekündigt.
- Es wird ein Arbeitsverhältnis nach Beginn
der Schutzfrist aufgenommen.
- Es besteht eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld.
Kinderzuschlag
Eltern oder Erziehungsberechtigte, die Kindergeld erhalten, können Kinderzuschlag zusätzlich beantragen.
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Pflegeunterstützungsgeld
Durch das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren, und sind während dieser Zeit finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert.
Dieser Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld gilt, sofern keine Entgeltfortzahlung aus tariflichen oder betrieblichen Regelungen gewährleistet ist.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder.