Krankenversicherung
Durch mit einer Erkrankung verbundenen Folgerisiken, wie zum Beispiel Leistungsausfall, Pflege und Heilbehandlung unterstütz die Krankenkasse mit Sachleistungen oder Gelder.
Die Krankenversicherung erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen.
Pflegeversicherung
Hierbei gilt für alle gesetzlichen und privat Versicherten eine Pflicht.
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils paritätisch entrichten.
Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab.
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge bilden zusammen das klassische 3.Säulen System.
Die Veränderung der Altersstruktur der deutschen Bevölkerung sorgt in Zukunft für weniger Beitragszahler. Um weiterhin die Rente zu sichern wird seit 2002 die Private Rente gefördert.
Rentenarten gibt es viele, welche Renten Variante für Sie zutrifft ist durch die Einsicht Ihrer Rentenbeiträge ersichtlich.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist für alle Arbeitnehmer Pflicht.
Ausgenommen von der Arbeitslosenversicherung sind z. B. Selbstständige, Rentner und Beamte. Die Grundlagen der Finanzierung bilden die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zurzeit grundsätzlich jeweils 1,5 %), berechnet vom Bruttoarbeitsentgelt, höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Sie dient zur Absicherung der finanziellen Folgen und wird über der Bundesagentur für Arbeit geleistet.
Die Leistungen beinhalten Arbeitslosengeld, Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder Zahlungen an Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft.