Gegen die Rundfunkgebühren können sie laut der Verfassung nicht unternehmen. Jedoch müssen sie auch nicht mehr zahlen, als nötig.
Pro Haushalt bzw. Wohnung, für alle Personen, muss 17,50 € pro monatlich bezahlt werden.
Ab dem 01. Januar 2021 erhöht sich der Beitrag auf 18,36 € pro Monat.
Als Wohnung gilt es, wenn ein eigenen Eingang vorhanden und die Räume zum Wohnen und Schafen genutzt werden.
Keine Wohnung und somit Beitragsfrei sind Zimmer in Gemeinschaftsunterkunften, auch Lauben und Schrebergärten sind von der Gebühr befreit.
Auch Zweitwohnungen sind Beitragsfrei, wenn ein Hauptwohnsitz vorhanden ist.
Eine Befreiung zu erlangen bedarf separate Gründe, wie Soziale- oder Gesundheitliche Gründe.
Durch Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Hilfe (Bafög, BAB) können Sie sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Erhoben wird die Gebühr vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, auch dort beantragen Sie Ihre Befreiung.
Bei fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.